AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen von BlickPunkt Grafikdesign, Timo von Bank – im folgenden BlickPunkt Grafikdesign genannt -gelten für alle Vereinbarungen, Angebote, Abschlüsse, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. BlickPunkt Grafikdesign erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche Grundlage jedes Vertrages ist.
I. Urheberrecht und Nutzungsrechte 
  1. Alle im Rahmen von Grafik- und Designaufträgen gestellten Entwürfe/Reinzeichnungen/Bilder/Werke dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von BlickPunkt Grafikdesign weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Ebenso ist eine vollständige oder teilweise Nachahmung unzulässig. BlickPunkt Grafikdesign hat das alleinige Nutzungsrecht an den Entwürfen, auch wenn diese nicht die für einen Urheberrechtschutz erforderliche „Schöpfungshöhe“ erreichen. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf der Schriftform. Bei Verstoß hiergegen hat der Auftraggeber BlickPunkt Grafikdesign eine Vertragsstrafe in Höhe des 5- fachen der vereinbarten Vergütung zu bezahlen. 
  2. BlickPunkt Grafikdesign überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. BlickPunkt Grafikdesign bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, seine Entwürfe und seine Vervielfältigung davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. 
  3. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen BlickPunkt Grafikdesign und dem Auftraggeber. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Entwurfes – egal ob in herkömmlicher oder digitalisierter Form – ist BlickPunkt Grafikdesign berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des 5-fachen vereinbarten oder mangels Vereinbarung, des 5-fachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, zumindest jedoch € 2.000 pro Entwurf und Einzelfall. Die Geltendmachung des weitergehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt. 
  4. Nutzungsrechte des Auftraggebers entstehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung. 
  5. Entwürfe und Vorschläge des Auftraggebers begründen weder ein eigenes Nutzungsrecht noch eine Miturheberschaft. 
II. Angebote und Vergütung 
  1. Alle Preise sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. 
  2. Vor Arbeitsbeginn erhält der Auftraggeber ein Angebot, das den Umfang der Leistung quantitativ und qualitativ beschreibt. Grundlage ist ein Beratungsgespräch, das mit dem Auftraggeber geführt wird. 
  3. BlickPunkt Grafikdesign bleibt an ein Angebot längstens einen Monat nach dessen Abgabe gebunden. 
  4. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Zeitaufwand. 
III. Neben- und Reisekosten 
  1. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Übersetzungen und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten. 
  2. Reisekosten und Spesen sind nach vorheriger Absprache vom Auftraggeber zu erstatten. Belege sind vorzulegen. 
IV. Zahlung und Fälligkeit 
  1. Die Vergütung ist, wenn nicht anders vereinbart, bei Abnahme fällig und ohne Abzug zahlbar. Der Rechnungsbetrag ist, soweit keine andere Zahlungsweise vereinbart ist, ohne Rücksicht auf Mängelrügen 8 Tage nach Ausstellung der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. Sind Entwürfe und Fotos ein wesentlicher Bestandteil des Auftrages (z.B. bei Logos oder Corporate Designs), so ist die Vergütung dieser Werke bei Ablieferung der ersten Entwürfe bzw. Andrucke fällig. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Zahlungen gelten erst an dem Tag geleistet, an welchem BlickPunkt Grafikdesign über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen kann. 
  2. Ist die Erfüllung des Zahlanspruches wegen einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann BlickPunkt Grafikdesign Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen BlickPunkt Grafikdesign auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet. 
  3. Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens, Zinsen von 5% über Basiszinssatz nach §1DÜG, mindestens jedoch bankübliche Verzugszinsen zu entrichten. Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung von BlickPunkt Grafikdesign ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. 
V. Gestaltungsfreiheit und Toleranzen 
  1. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit für BlickPunkt Grafikdesign. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. 
  2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann BlickPunkt Grafikdesign eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Das Recht von BlickPunkt Grafikdesign, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
  3. Technische Änderungen, farbliche Abweichungen sowie geringe Maßtoleranzen aufgrund von Materialeigenschaften sind vorbehalten.  Zulässig sind geringfügige Farbtoleranzen, Qualitätsschwankungen bedingt durch die technischen Gegebenheiten beim jeweilige Papier-, Folie- oder Hersteller. 
VI. Dateien und Layouts 
  1. BlickPunkt Grafikdesign ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. 
  2. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten so ist dies schriftlich festzuhalten und gesondert zu vergüten. BlickPunkt Grafikdesign übernimmt nach Herausgabe der Daten keine Haftung für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit. 
  3. Hat BlickPunkt Grafikdesign dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung geändert werden. 
VII. Belegmuster und Referenznachweis 
  1. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber BlickPunkt Grafikdesign 2 bis 5 einwandfreie Muster unentgeltlich. 
  2. BlickPunkt Grafikdesign ist berechtigt, diese Muster oder deren digitales Äquivalent als Referenz zu verwenden. 
VIII. Vorbereitung für eine Folierung/Beschriftung und Scheibentönung 
  1. Für eine Fahrzeugvoll-/ teilfolierung muss das Fahrzeug frisch gewaschen und frei von Wachs und Politur sein. 
  2. Grobe und hartnäckige Verunreinigungen wie Teerflecken, Insektenrückstände, Klebereste u.a. sind vom Auftraggeber zu entfernen. 
  3. Der Auftraggeber sichert Blick Punkt Grafikdesign zu, dass eine Lackierung mindestens 3 Wochen zurückliegt. 
  4. Anbauteile sind vom Auftraggeber zu entfernen. In Ausnahmefällen und gegen einen vorab vereinbarten Aufpreis übernimmt BlickPunkt Grafikdesign die notwendigen Arbeiten. 
  5. Bei einer Scheibentönung sollten die Scheiben von außen und innen frei zugänglich sein. Kindersitze sind zu demontieren und Gepäck aus dem Kofferraum sollte entfernt werden. 
IX. Lieferung und Gefahrübergang 
  1. Soll das Werk oder die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist. 
  2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden. 
  3. Bei einer Fahrzeugfolierung hat der Auftraggeber das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt am Unternehmenssitz abzugeben. Nach Beendigung der Arbeiten ist das Fahrzeug vom Auftraggeber dort wieder abzuholen. Eine Abholung oder Verbringung des Fahrzeugs an einen anderen Ort ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Hierfür wird dann im Einzelfall ein gesondertes Entgelt mit dem Auftraggeber vereinbart. 
  4. Gerät BlickPunkt Grafikdesign in Lieferverzug, so ist zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. 
  5. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers – oder Fälle höherer Gewalt berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Haftung von BlickPunkt Grafikdesign ist in diesen Fällen ausgeschlossen. 
  6. Im Falle einer berechtigten Kündigung wegen einer Störung im Betrieb des Auftragnehmers entfällt die Vergütung. Im Falle einer berechtigten Kündigung wegen einer Störung im Betrieb eines Zulieferers oder wegen höherer Gewalt hat der Auftraggeber die geleistete Arbeit gemäß dem vereinbarten Stundensatz zu vergüten. 
X. Verarbeitung und Lagerung 
  1. BlickPunkt Grafikdesign liefert Ware für normale Beanspruchung insbesondere im Hinblick auf Temperaturen und Belastungen. 
  2. Für die sachgerechte Lagerung und den sachgerechten Einsatz der Waren ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. BlickPunkt Grafikdesign übernimmt keinerlei Haftung für Schäden die durch übermäßige Beanspruchung oder durch unsachgemäßen Einsatz entstehen.
XI. Haltbarkeit und Reinigung der Folierung/ Untergründe 
  1. Auf sauberen, wachs- und Politur freien Flächen, hält die Folie üblicherweise zwischen 3 bis 10 Jahre. Farbverlust der Folie stellt keinen Mangel dar. Eine Gewähr für eine bestimmte Mindesthaltbarkeit kann nicht übernommen werden, da die Haltbarkeit von der Vorarbeit des Kunden abhängt.Eine verkürzte Haltbarkeit kommt auch bei über lackierten Kunststoffteilen häufig vor. Nicht lackierte Kunststoffteile mit Silikonanteil können nicht foliert werden. 
  2. Lackkorrekturen nach Unfällen oder anderen Einflüssen stellen im Regelfall bei der Folierung kein Hindernis dar, sofern sie durch einen Fachbetrieb durchgeführt wurden. Beschädigungen in Oberflächen/ Karosserieteilen u.a. Steinschläge zeichnen sich durch die Folie ab.
  3.  Es werden ausschließlich glatte Flächen foliert. Rost, Silikon und Gummi ausgeschlossen. Auf strukturiertem Kunststoff ist eine Haftung der Folie nicht gewährleistet.
  4. Grob verschmutzte Folie sollte zunächst mit viel Wasser abgespült werden. Bei Verwendung eines Hochdruckreinigers sollte folgendes beachtet werden: maximal +60°C, mindestens 30-50 cm Abstand zur Folie, Wasserstrahl nicht auf Folienkanten richten.
  5.  Handwäsche und Waschanlage: Bei der automatischen Fahrzeugwäsche sollte der Kunde darauf achten, ausschließlich Waschstraßen oder Portalwaschanlagen mit textilen Waschelementen zu nutzen. Nylonbürsten könnten feine Kratzer auf der Folienoberfläche hinterlassen. Wichtig: nur Waschprogramme ohne Heißwachs-Option wählen! Heißwachs kann insbesondere auf matten und strukturierten Folienoberflächen zu nicht bzw. nur äußerst schwierig entfernbaren Flecken führen. 
  6. BlickPunkt Grafikdesign empfiehlt das folierte Fahrzeug direkt nach jeder Wäsche mit einem weichen, saugfähigen Tuch nach zu trocknen, um Wasserflecken zu vermeiden.
XII. Beanstandungen und Haftung
  1. BlickPunkt Grafikdesign verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen sorgfältig zu behandeln. 
  2. BlickPunkt Grafikdesign haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Sofern BlickPunkt Grafikdesign Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen.
  3.  Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
  4.  Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Werke/Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Mit der Freigabe von Entwürfen, Grafiken oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber, übernimmt dieser die Verantwortung für deren Richtigkeit. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Grafiken und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung.
  5.  Bei berechtigten Beanstandungen ist BlickPunkt Grafikdesign unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung oder Herabsetzung der Vergütung verpflichtet. 
  6. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass eine Teillieferung für den Auftraggeber unbrauchbar ist. Mängel an Teilaufträgen berechtigen nicht zur Annullierung des ganzen Auftrages oder anderer erteilter, aber noch nicht erledigter Aufträge. 
  7. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digitaldrucken, Andrucken) und dem Endprodukt. 
  8. Beanstandungen gleich welcher Art sind unverzüglich nach Ablieferung des Werkes bei BlickPunkt Grafikdesign anzuzeigen. Danach gilt das Werk als einwandfrei angenommen. 
  9. BlickPunkt Grafikdesign haftet nicht für wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Designarbeiten. Sofern BlickPunkt Grafikdesign nicht ausdrücklich zusichert, dass bei Fotoarbeiten abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an den abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst die Einwilligung zu einer Bildveröffentlichung erteilt haben, obliegt die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter oder die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. dem Auftraggeber. 
  10. BlickPunkt Grafikdesign übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung von Bildern. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Vertragswerkes, egal ob in herkömmlicher oder digitalisierter Form, ist BlickPunkt Grafikdesign berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des 5-fachen vereinbarten oder mangels Vereinbarung, des 5-fachen üblichen Nutzungshornorar zu fordern, mindestens jedoch € 2.000 pro Werk und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleib hiervon unberührt. 
  11. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der BlickPunkt Grafikdesign übergebenen Vorlagen/Bilder berechtigt ist und dass diese Vorlagen/Bilder von Rechten frei sind. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen/Bilder nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der Auftraggeber BlickPunkt Grafikdesign im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. BlickPunkt Grafikdesign übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten Dritter, wenn dies im Zusammenhang mit Vorlagen/Bildern geschieht, die der Auftraggeber an BlickPunkt Grafikdesign übergeben hat.
  12.  Bei einer Folierung lässt es sich leider nicht immer vermeiden, dass die Folie nach Anbringung auf dem Lack geschnitten werden muss. Hierbei können Überlappungen entstehen. BlickPunkt Grafikdesign bemüht sich diese Schnitte an unauffälligen Stellen durchzuführen. Durch das Schneiden können leichte Kratzer im Lack entstehen. Diese sind in der Regel durch polieren zu beseitigen. 
  13. Bei der Repositionierung der Folie können Schäden am Lack auftreten (Abziehen von Lacksplittern o.ä.). Dies ist in fast allen Fällen auf Fehler am Lack zurückzuführen. Im Falle einer Scheibenfolierung kann es vorkommen, dass bei Entfernung die Folien einzelne Drähte der Scheibenheizung ganz oder teilweise ablösen. Eine Haftung für die vorgenannten Schäden kann nicht übernommen werden, da diese unvermeidbar sind. 
  14. Die Entfernung verschiedener Kunststoffteile kann Zusatzkosten verursachen. Zier- und Gummileisten die mit Kunststoffklippsen angebracht sind und vor der Folierung entfernt werden, können abbrechen und müssen beim Hersteller angefordert werden. Der Ersatz dieser Kleinteile ist als völlig normal anzusehen und dient einem hochwertigeren Ergebnis. Die Kosten für diese Teile trägt der Auftraggeber. 
  15. Auftretende Faltenbildungen in der Folie die bei extremen Rundungen von Teilen entstehen können werden so eingearbeitet, dass sie nicht sofort ins Auge fallen. Dies ist jedoch meist unvermeidbar und stellt keinen Mangel dar. Folierungen von Flächen die die Folienbreite übersteigen, können eine Überlappung an unproblematischen Stellen erforderlich machen. 
  16. Kleine Staubpartikel lassen sich bei der Verarbeitung zwischen Folie und Lack nicht vermeiden. Innerhalb der folgenden zwei Wochen nach der Folierung verschwinden diese in der Beschaffenheit der Folie fast gänzlich. Dies gilt auch bei eventuell entstehenden Luftbläschen, die bei der Verarbeitung normal sind und keinen Mangel darstellen. Bei Nass-Verklebung entstehende „Wasserblasen“ ziehen nach ca. vier Wochen vollständig raus, auch dies stellt kein Mangel dar. 
  17. BlickPunkt Grafikdesign haftet nicht für Schäden, die durch Steinschläge oder durch die Waschanlage entstehen. 
  18. Scheibentönungen sind nicht vollständig fett- und staubfrei zu realisieren. Bei genauerer Betrachtung aus nächster Nähe können Staubpartikel erkennbar sein. Dies ist nicht zu vermeiden und stellt keinen Mangel dar. 
  19. Bei Scheiben, die im Gummirand verankert sind, bleibt aus technischen Gründen ein ca. 2-3mm schmaler Rand bis zum Scheibenrand bestehen. 
  20. Als Siebdruckrand bezeichnet man den Rand der vom Hersteller schwarz eingefärbt ist. Zur Scheiben-Mitte wird dieser in den meisten Fällen gepunktet. Da die Scheibe an dieser Stelle uneben ist, kann die Folie sich ihr nicht völlig anpassen. Es entsteht ein kleiner Hohlraum, der sich später im getrockneten Zustand als „heller Rand“ abzeichnet.
XIII. Baugenehmigungen
  1. Bei Baumaßnahmen, Montagen von Leuchtkästen sowie Leuchtwerbung, Fahnen und Fahnenmasten, Banner und Spanneinrichtungen, Schilder zur Signalisierung von Gebäuden und Wegkennzeichnungen sowie Schilder aller Art und anderen Baumaßnahmen gilt die VOB/B. 
  2. Baugenehmigungen sind vom Auftraggeber vor Beginn der Baumaßnahmen beim zuständigen Amt einzuholen. 
  3. Für Schäden und Zahlungen die durch das nicht einholen der Baugenehmigung eintreten, stellt der Auftraggeber BlickPunkt Grafikdesign von sämtlichen, sich daraus ergebenden Zahlungsverpflichtungen frei.
XIV. Datensicherheit, Datenschutz
  1. Kundendaten werden gemäß den Vorschriften des DSVGO gespeichert.
XVI. Schlussbestimmungen
  1.  Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, er seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt oder beide Vertragsparteien Kaufleute sind, wird der Sitz von BlickPunkt Grafikdesign in Kempten als Gerichtsstand vereinbart.
  2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.




BlickPunkt Grafikdesign – 05/2019
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