Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen von BlickPunkt Grafikdesign, Timo von Bank – im folgenden BlickPunkt Grafikdesign genannt -gelten für alle Vereinbarungen, Angebote, Abschlüsse,
Lieferungen und Leistungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. BlickPunkt Grafikdesign erbringt seine
Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche Grundlage jedes Vertrages ist.
I. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle im Rahmen von Grafik- und Designaufträgen gestellten
Entwürfe/Reinzeichnungen/Bilder/Werke dürfen ohne ausdrückliche
Einwilligung von BlickPunkt Grafikdesign weder im Original noch bei der
Reproduktion verändert werden. Ebenso ist eine vollständige oder teilweise
Nachahmung unzulässig. BlickPunkt Grafikdesign hat das alleinige
Nutzungsrecht an den Entwürfen, auch wenn diese nicht die für einen
Urheberrechtschutz erforderliche „Schöpfungshöhe“ erreichen. Die
Übertragung von Nutzungsrechten bedarf der Schriftform. Bei Verstoß
hiergegen hat der Auftraggeber BlickPunkt Grafikdesign eine Vertragsstrafe in
Höhe des 5- fachen der vereinbarten Vergütung zu bezahlen.
BlickPunkt Grafikdesign überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen
Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes
vereinbart ist, wird nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. BlickPunkt
Grafikdesign bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht
eingeräumt wurde, berechtigt, seine Entwürfe und seine Vervielfältigung davon
im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen
Vereinbarung zwischen BlickPunkt Grafikdesign und dem Auftraggeber. Bei
unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines
Entwurfes – egal ob in herkömmlicher oder digitalisierter Form – ist BlickPunkt
Grafikdesign berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des 5-fachen vereinbarten
oder mangels Vereinbarung, des 5-fachen üblichen Nutzungshonorars zu
fordern, zumindest jedoch € 2.000 pro Entwurf und Einzelfall. Die
Geltendmachung des weitergehenden Schadensersatzes bleibt hiervon
unberührt.
Nutzungsrechte des Auftraggebers entstehen erst nach vollständiger Bezahlung
der Vergütung.
Entwürfe und Vorschläge des Auftraggebers begründen weder ein eigenes
Nutzungsrecht noch eine Miturheberschaft.
II. Angebote und Vergütung
Alle Preise sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer
zu zahlen sind.
Vor Arbeitsbeginn erhält der Auftraggeber ein Angebot, das den Umfang der
Leistung quantitativ und qualitativ beschreibt. Grundlage ist ein
Beratungsgespräch, das mit dem Auftraggeber geführt wird.
BlickPunkt Grafikdesign bleibt an ein Angebot längstens einen Monat nach
dessen Abgabe gebunden.
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Zeitaufwand.
III. Neben- und Reisekosten
Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien,
für die Anfertigung von Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen,
Übersetzungen und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
Reisekosten und Spesen sind nach vorheriger Absprache vom Auftraggeber zu
erstatten. Belege sind vorzulegen.
IV. Zahlung und Fälligkeit
Die Vergütung ist, wenn nicht anders vereinbart, bei Abnahme fällig und ohne
Abzug zahlbar. Der Rechnungsbetrag ist, soweit keine andere Zahlungsweise
vereinbart ist, ohne Rücksicht auf Mängelrügen 8 Tage nach Ausstellung der
Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen
abgenommen so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme
fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit, so sind angemessene
Abschlagszahlungen zu leisten. Sind Entwürfe und Fotos ein wesentlicher
Bestandteil des Auftrages (z.B. bei Logos oder Corporate Designs), so ist die
Vergütung dieser Werke bei Ablieferung der ersten Entwürfe bzw. Andrucke
fällig. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung
verlangt werden. Zahlungen gelten erst an dem Tag geleistet, an welchem
BlickPunkt Grafikdesign über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen kann.
Ist die Erfüllung des Zahlanspruches wegen einer wesentlichen
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so
kann BlickPunkt Grafikdesign Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte
Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen
BlickPunkt Grafikdesign auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung
von Lieferungen in Verzug befindet.
Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren
Schadens, Zinsen von 5% über Basiszinssatz nach §1DÜG, mindestens jedoch
bankübliche Verzugszinsen zu entrichten. Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der
Forderung von BlickPunkt Grafikdesign ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
V. Gestaltungsfreiheit und Toleranzen
Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit für BlickPunkt
Grafikdesign. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion
Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der
Auftraggeber zu vertreten hat, so kann BlickPunkt Grafikdesign eine
angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Das Recht von BlickPunkt Grafikdesign, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt
unberührt.
Technische Änderungen, farbliche Abweichungen sowie geringe
Maßtoleranzen aufgrund von Materialeigenschaften sind vorbehalten.
Zulässig sind geringfügige Farbtoleranzen, Qualitätsschwankungen bedingt
durch die technischen Gegebenheiten beim jeweilige Papier-, Folie- oder
Hersteller.
VI. Dateien und Layouts
BlickPunkt Grafikdesign ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im
Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben.
Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten so ist dies
schriftlich festzuhalten und gesondert zu vergüten. BlickPunkt Grafikdesign
übernimmt nach Herausgabe der Daten keine Haftung für deren Richtigkeit
oder Vollständigkeit.
Hat BlickPunkt Grafikdesign dem Auftraggeber Computerdateien zur
Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung geändert
werden.
VII. Belegmuster und Referenznachweis
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber BlickPunkt
Grafikdesign 2 bis 5 einwandfreie Muster unentgeltlich.
BlickPunkt Grafikdesign ist berechtigt, diese Muster oder deren digitales
Äquivalent als Referenz zu verwenden.
VIII. Vorbereitung für eine Folierung/Beschriftung und Scheibentönung
Für eine Fahrzeugvoll-/ teilfolierung muss das Fahrzeug frisch gewaschen und
frei von Wachs und Politur sein.
Grobe und hartnäckige Verunreinigungen wie Teerflecken, Insektenrückstände,
Klebereste u.a. sind vom Auftraggeber zu entfernen.
Der Auftraggeber sichert Blick Punkt Grafikdesign zu, dass eine Lackierung
mindestens 3 Wochen zurückliegt.
Anbauteile sind vom Auftraggeber zu entfernen. In Ausnahmefällen und gegen
einen vorab vereinbarten Aufpreis übernimmt BlickPunkt Grafikdesign die
notwendigen Arbeiten.
Bei einer Scheibentönung sollten die Scheiben von außen und innen frei
zugänglich sein. Kindersitze sind zu demontieren und Gepäck aus dem
Kofferraum sollte entfernt werden.
IX. Lieferung und Gefahrübergang
Soll das Werk oder die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den
Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende
Person übergeben worden ist.
Liefertermine sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
Bei einer Fahrzeugfolierung hat der Auftraggeber das Fahrzeug zum
vereinbarten Zeitpunkt am Unternehmenssitz abzugeben. Nach Beendigung der
Arbeiten ist das Fahrzeug vom Auftraggeber dort wieder abzuholen. Eine
Abholung oder Verbringung des Fahrzeugs an einen anderen Ort ist nur nach
vorheriger Vereinbarung möglich. Hierfür wird dann im Einzelfall ein
gesondertes Entgelt mit dem Auftraggeber vereinbart.
Gerät BlickPunkt Grafikdesign in Lieferverzug, so ist zunächst eine angemessene
Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der
Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem
eines Zulieferers – oder Fälle höherer Gewalt berechtigen erst dann zur
Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht
mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte
Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Haftung von BlickPunkt
Grafikdesign ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Im Falle einer berechtigten Kündigung wegen einer Störung im Betrieb des
Auftragnehmers entfällt die Vergütung. Im Falle einer berechtigten Kündigung
wegen einer Störung im Betrieb eines Zulieferers oder wegen höherer Gewalt
hat der Auftraggeber die geleistete Arbeit gemäß dem vereinbarten
Stundensatz zu vergüten.
X. Verarbeitung und Lagerung
BlickPunkt Grafikdesign liefert Ware für normale Beanspruchung insbesondere
im Hinblick auf Temperaturen und Belastungen.
Für die sachgerechte Lagerung und den sachgerechten Einsatz der Waren ist
der Auftraggeber selbst verantwortlich. BlickPunkt Grafikdesign übernimmt
keinerlei Haftung für Schäden die durch übermäßige Beanspruchung oder durch
unsachgemäßen Einsatz entstehen.
XI. Haltbarkeit und Reinigung der Folierung/ Untergründe
Auf sauberen, wachs- und Politur freien Flächen, hält die Folie üblicherweise zwischen 3 bis 10 Jahre. Farbverlust der Folie stellt keinen Mangel dar. Eine Gewähr für eine bestimmte Mindesthaltbarkeit kann nicht übernommen werden, da die Haltbarkeit von der Vorarbeit des Kunden abhängt.Eine verkürzte Haltbarkeit kommt auch bei über lackierten Kunststoffteilen
häufig vor. Nicht lackierte Kunststoffteile mit Silikonanteil können nicht foliert
werden.
Lackkorrekturen nach Unfällen oder anderen Einflüssen stellen im Regelfall bei
der Folierung kein Hindernis dar, sofern sie durch einen Fachbetrieb
durchgeführt wurden. Beschädigungen in Oberflächen/ Karosserieteilen u.a.
Steinschläge zeichnen sich durch die Folie ab.
Es werden ausschließlich glatte Flächen foliert. Rost, Silikon und Gummi
ausgeschlossen. Auf strukturiertem Kunststoff ist eine Haftung der Folie nicht
gewährleistet.
Grob verschmutzte Folie sollte zunächst mit viel Wasser abgespült werden. Bei
Verwendung eines Hochdruckreinigers sollte folgendes beachtet werden:
maximal +60°C, mindestens 30-50 cm Abstand zur Folie, Wasserstrahl nicht
auf Folienkanten richten.
Handwäsche und Waschanlage: Bei der automatischen Fahrzeugwäsche sollte
der Kunde darauf achten, ausschließlich Waschstraßen oder
Portalwaschanlagen mit textilen Waschelementen zu nutzen. Nylonbürsten
könnten feine Kratzer auf der Folienoberfläche hinterlassen. Wichtig: nur
Waschprogramme ohne Heißwachs-Option wählen! Heißwachs kann
insbesondere auf matten und strukturierten Folienoberflächen zu nicht bzw. nur
äußerst schwierig entfernbaren Flecken führen.
BlickPunkt Grafikdesign empfiehlt das folierte Fahrzeug direkt nach jeder
Wäsche mit einem weichen, saugfähigen Tuch nach zu trocknen, um
Wasserflecken zu vermeiden.
XII. Beanstandungen und Haftung
BlickPunkt Grafikdesign verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher
Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen sorgfältig zu
behandeln.
BlickPunkt Grafikdesign haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit. Sofern BlickPunkt Grafikdesign Fremdleistungen in
Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen.
Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Werke/Ware
sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem
Fall zu prüfen. Mit der Freigabe von Entwürfen, Grafiken oder Reinzeichnungen
durch den Auftraggeber, übernimmt dieser die Verantwortung für deren
Richtigkeit. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Grafiken
und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung.
Bei berechtigten Beanstandungen ist BlickPunkt Grafikdesign unter Ausschluss
anderer Ansprüche zur Nachbesserung oder Herabsetzung der Vergütung
verpflichtet.
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung
der gesamten Lieferung, es sei denn, dass eine Teillieferung für den
Auftraggeber unbrauchbar ist. Mängel an Teilaufträgen berechtigen nicht zur
Annullierung des ganzen Auftrages oder anderer erteilter, aber noch nicht
erledigter Aufträge.
Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können
geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das
gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digitaldrucken,
Andrucken) und dem Endprodukt.
Beanstandungen gleich welcher Art sind unverzüglich nach Ablieferung des
Werkes bei BlickPunkt Grafikdesign anzuzeigen. Danach gilt das Werk als
einwandfrei angenommen.
BlickPunkt Grafikdesign haftet nicht für wettbewerbs- und markenrechtliche
Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen
Designarbeiten. Sofern BlickPunkt Grafikdesign nicht ausdrücklich zusichert,
dass bei Fotoarbeiten abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an
den abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst die
Einwilligung zu einer Bildveröffentlichung erteilt haben, obliegt die Einholung
der im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter oder die Erwirkung von
Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. dem
Auftraggeber.
BlickPunkt Grafikdesign übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung von
Bildern. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der
Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstige Rechte
Dritter verletzt werden. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung,
Umgestaltung oder Weitergabe eines Vertragswerkes, egal ob in
herkömmlicher oder digitalisierter Form, ist BlickPunkt Grafikdesign berechtigt,
eine Vertragsstrafe in Höhe des 5-fachen vereinbarten oder mangels
Vereinbarung, des 5-fachen üblichen Nutzungshornorar zu fordern, mindestens
jedoch € 2.000 pro Werk und Einzelfall. Die Geltendmachung eines
weitergehenden Schadensersatzes bleib hiervon unberührt.
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der BlickPunkt
Grafikdesign übergebenen Vorlagen/Bilder berechtigt ist und dass diese
Vorlagen/Bilder von Rechten frei sind. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser
Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein oder sollten die
Vorlagen/Bilder nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der Auftraggeber
BlickPunkt Grafikdesign im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter
frei. BlickPunkt Grafikdesign übernimmt keine Haftung für die Verletzung von
Rechten Dritter, wenn dies im Zusammenhang mit Vorlagen/Bildern geschieht,
die der Auftraggeber an BlickPunkt Grafikdesign übergeben hat.
Bei einer Folierung lässt es sich leider nicht immer vermeiden, dass die Folie
nach Anbringung auf dem Lack geschnitten werden muss. Hierbei können
Überlappungen entstehen. BlickPunkt Grafikdesign bemüht sich diese Schnitte
an unauffälligen Stellen durchzuführen. Durch das Schneiden können leichte
Kratzer im Lack entstehen. Diese sind in der Regel durch polieren zu beseitigen.
Bei der Repositionierung der Folie können Schäden am Lack auftreten
(Abziehen von Lacksplittern o.ä.). Dies ist in fast allen Fällen auf Fehler am Lack
zurückzuführen. Im Falle einer Scheibenfolierung kann es vorkommen, dass bei
Entfernung die Folien einzelne Drähte der Scheibenheizung ganz oder teilweise
ablösen. Eine Haftung für die vorgenannten Schäden kann nicht übernommen
werden, da diese unvermeidbar sind.
Die Entfernung verschiedener Kunststoffteile kann Zusatzkosten verursachen.
Zier- und Gummileisten die mit Kunststoffklippsen angebracht sind und vor der
Folierung entfernt werden, können abbrechen und müssen beim Hersteller
angefordert werden. Der Ersatz dieser Kleinteile ist als völlig normal anzusehen
und dient einem hochwertigeren Ergebnis. Die Kosten für diese Teile trägt der
Auftraggeber.
Auftretende Faltenbildungen in der Folie die bei extremen Rundungen von
Teilen entstehen können werden so eingearbeitet, dass sie nicht sofort ins Auge
fallen. Dies ist jedoch meist unvermeidbar und stellt keinen Mangel dar.
Folierungen von Flächen die die Folienbreite übersteigen, können eine
Überlappung an unproblematischen Stellen erforderlich machen.
Kleine Staubpartikel lassen sich bei der Verarbeitung zwischen Folie und Lack
nicht vermeiden. Innerhalb der folgenden zwei Wochen nach der Folierung
verschwinden diese in der Beschaffenheit der Folie fast gänzlich. Dies gilt auch
bei eventuell entstehenden Luftbläschen, die bei der Verarbeitung normal sind
und keinen Mangel darstellen. Bei Nass-Verklebung entstehende
„Wasserblasen“ ziehen nach ca. vier Wochen vollständig raus, auch dies stellt
kein Mangel dar.
BlickPunkt Grafikdesign haftet nicht für Schäden, die durch Steinschläge oder
durch die Waschanlage entstehen.
Scheibentönungen sind nicht vollständig fett- und staubfrei zu realisieren. Bei
genauerer Betrachtung aus nächster Nähe können Staubpartikel erkennbar sein.
Dies ist nicht zu vermeiden und stellt keinen Mangel dar.
Bei Scheiben, die im Gummirand verankert sind, bleibt aus technischen Gründen
ein ca. 2-3mm schmaler Rand bis zum Scheibenrand bestehen.
Als Siebdruckrand bezeichnet man den Rand der vom Hersteller schwarz
eingefärbt ist. Zur Scheiben-Mitte wird dieser in den meisten Fällen gepunktet.
Da die Scheibe an dieser Stelle uneben ist, kann die Folie sich ihr nicht völlig
anpassen. Es entsteht ein kleiner Hohlraum, der sich später im getrockneten
Zustand als „heller Rand“ abzeichnet.
XIII. Baugenehmigungen
Bei Baumaßnahmen, Montagen von Leuchtkästen sowie Leuchtwerbung,
Fahnen und Fahnenmasten, Banner und Spanneinrichtungen, Schilder zur
Signalisierung von Gebäuden und Wegkennzeichnungen sowie Schilder aller Art
und anderen Baumaßnahmen gilt die VOB/B.
Baugenehmigungen sind vom Auftraggeber vor Beginn der Baumaßnahmen
beim zuständigen Amt einzuholen.
Für Schäden und Zahlungen die durch das nicht einholen der Baugenehmigung
eintreten, stellt der Auftraggeber BlickPunkt Grafikdesign von sämtlichen, sich
daraus ergebenden Zahlungsverpflichtungen frei.
XIV. Datensicherheit, Datenschutz
Kundendaten werden gemäß den Vorschriften des DSVGO gespeichert.
XVI. Schlussbestimmungen
Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der
Bundesrepublik Deutschland hat, er seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt oder beide Vertragsparteien
Kaufleute sind, wird der Sitz von BlickPunkt Grafikdesign in Kempten als
Gerichtsstand vereinbart.
Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies
die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.